Allgemeine Hinweise zur Technischen Dokumentation und der CE - Kennzeichnung

1. Diese Technische Dokumentation muss min. 10 Jahre im Betrieb aufbewahrt werden.

2. Diese Technische Dokumentation kann nicht auf andere Maschinen übertragen werden.

3. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden.

4. Das CE - Zeichen muss gut sichtbar, leserlich, dauerhaft und mindestens 5 mm hoch, außen auf dem Produkt oder auf einem Schild (Typenschild) am Produkt angebracht werden.

5. Bei einer technischen Veränderung der Maschine (z.B. Leistungssteigerung) muss eine neue Technische Dokumentation und EG-Könformitätserklärüng erstellt werden.

6. Derjenige, der die Anwendung einer Maschine ändert, wird damit automatisch zum Hersteller und trägt für die Folgen dieser Anderung die Verantwortung!

Letzte Änderung: 01.04.2022