Informationen zur richtlinienkonformen Maschinendokumentation

Definition Maschine

Im Sinne der EG-Maschinen-Richtlinie gilt als Maschine eine für eine bestimmte Anwendung miteinander verbundene Gesamtheit von beweglichen Teilen oder Vorrichtungen. Die Bewegung muss grundsätzlich durch externe Energie ( z.B. Strom ) oder gespeicherte Energie (z.B. Druckluft) erreicht werden. Das Hauptmerkmal einer Maschine ist ihr mechanischer Charakter. Die Richtlinie muss nur angewendet werden, wenn von der Maschine eine Gefahr ausgeht.

MaschR Art. 1 9.GSGV § 1

Dokument Maschinengrenzen (pdf)

Letzte Änderung: 11.09.2021